Entscheidungen vom: 11.08.2011

BAG – 9 AZN 806/11

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Rechtsirrtum des Prozessbevollmächtigten Bundesarbeitsgericht,  Beschluss vom 11.08.2011, 9 AZN 806/11 Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. Februar 2011 – 9 Sa 1133/09 – wird als unzulässig … Weiterlesen

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