Rechtsprechung zu:  WissZeitVG § 1 Abs. 1 S. 1

BAG – 7 AZR 7/18

Befristung – staatl. anerk. Hochschule – Juniorprofessor Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.10.2019, 7 AZR 7/18 Leitsätze des Gerichts Der Arbeitsvertag eines Juniorprofessors an einer staatlich anerkannten Hochschule kann – anders als der Arbeitsvertrag eines Juniorprofessors an einer staatlichen Hochschule – nach den Vorschriften … Weiterlesen

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BAG – 7 AZR 79/17

Befristung nach WissZeitVG – künstlerisches Personal Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 19.12.2018, 7 AZR 79/17 Leitsätze des Gerichts Ein Arbeitnehmer gehört zum künstlerischen Personal iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, wenn er zur Erfüllung der ihm vertraglich obliegenden Aufgaben künstlerische … Weiterlesen

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BAG – 7 AZR 533/14

Befristung – Verhältnis von WissZeitVG und TzBfG Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 18.05.2016, 7 AZR 533/14 Leitsätze des Gerichts Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG kann auf Sachgründe nach § 14 Abs. 1 TzBfG nicht gestützt … Weiterlesen

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BAG – 7 AZR 712/14

Befristung nach dem WissZeitVG – Abschluss der Promotion Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 18.05.2016, 7 AZR 712/14 Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. August 2014 – 16 Sa 589/14 – wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision … Weiterlesen

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BAG – 7 AZR 182/14

Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 24.02.2016, 7 AZR 182/14 Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2014 – 1 Sa 8/13 – teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers gegen … Weiterlesen

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BAG – 7 AZR 827/09

Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09 Leitsätze des Gerichts Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (juris: WissZeitVG) bestimmt seinen persönlichen Geltungsbereich eigenständig. Zum „wissenschaftlichen Personal“ nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört derjenige Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen … Weiterlesen

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