Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.11.2019, 10 AZR 476/18
Tenor
- Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juli 2018 – 10 Sa 1545/17 – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 19. Oktober 2017 – 4 Ca 157/16 – in Höhe eines 87.064,92 Euro übersteigenden Betrags zurückgewiesen hat.
- Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 19. Oktober 2017 – 4 Ca 157/16 – teilweise abgeändert, soweit es den Beklagten verurteilt hat, an den Kläger einen 87.064,92 Euro übersteigenden Betrag zu zahlen. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.