Rechtsprechung zu:  ZPO § 130a Abs. 4 Nr. 2

BAG – 10 AZN 53/20

Elektronischer Rechtsverkehr – sicherer Übermittlungsweg Bundesarbeitsgericht,  Beschluss vom 05.06.2020, 10 AZN 53/20 Leitsätze des Gerichts Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem … Weiterlesen

angewandte Vorschriften:  

BAG – 8 AZN 589/19

Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung – elektronisches Dokument – besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) – fehlende Personenidentität zwischen der am Ende des Schriftsatzes angegebenen Person und dem beA-Postfachinhaber – qualifizierte elektronische Signatur (qeS) Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.10.2019, 8 AZN 589/19 Tenor Die Beschwerde … Weiterlesen

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