Rechtsprechung zu:  ZPO § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2

BAG – 10 AZN 53/20

Elektronischer Rechtsverkehr – sicherer Übermittlungsweg Bundesarbeitsgericht,  Beschluss vom 05.06.2020, 10 AZN 53/20 Leitsätze des Gerichts Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann auf einem … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: