Rechtsprechung zu:  AVR des Deutschen Caritasverbandes Anlage 5 § 1a Abs. 1 Unterabs. 4

BAG – 9 AZR 259/16

Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 18.07.2017, 9 AZR 259/16 Leitsätze des Gerichts Berücksichtigt ein Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, trotz dessen Eignung nicht bei der Besetzung … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: