Rechtsprechung zu:  SGB VI § 102 Abs. 2 S. 1-2

BAG – 6 AZR 221/15

Erwerbsminderungsrente – Ruhen des Arbeitsverhältnisses Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 17.03.2016, 6 AZR 221/15 Leitsätze des Gerichts Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit in § 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6 TVöD-AT ist bei verfassungskonformer Auslegung … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: