Rechtsprechung zu:  BGB § 830

BAG – 1 AZR 160/14

Streik – Schadensersatz Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 26.07.2016, 1 AZR 160/14 Leitsätze des Gerichts Ein Streik, dessen Kampfziel auch der Durchsetzung einer friedenspflichtverletzenden oder tarifwidrigen Forderung dient, ist rechtswidrig. Der Einwand einer streikführenden Gewerkschaft, sie hätte den Streik auch ohne die … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: