Betriebsbedingte Kündigung – fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.06.2012, 6 AZR 726/10
Parallelentscheidung zu führender Sache – 6 AZR 780/10 –
Tenor
- Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2010 – 12 Sa 627/10 – wird zurückgewiesen.
- Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
6 AZR 780/10 > Rn 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier Gallner Spelge
Jerchel Hoffmann