Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2021, 7 AZR 52/20
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. November 2019 – 2 Sa 103/19 – aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.