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Rechtsprechung zu: Normenklarheit
BAG – 4 AZR 48/19
Tarifvertrag – Ausgestaltung durch Dritte – Normenklarheit Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.02.2020, 4 AZR 48/19 Leitsätze des Gerichts Die Tarifvertragsparteien sind berechtigt, die nähere Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen einem Dritten – etwa den Betriebsparteien – zu überlassen. Die Einräumung einer solchen Befugnis … Weiterlesen
Schlagworte: Ausgestaltung durch Dritte, Normenklarheit, Tarifvertrag