Rechtsprechung zu:  TVöD-BT-V § 46 Nr. 4 S. 6

BAG – 6 AZR 563/18

Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2019, 6 AZR 563/18 Leitsätze des Gerichts Die Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nicht unmittelbar grundrechtsgebunden. Das gilt auch für die Tarifvertragsparteien der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Die Gerichte haben als Teil staatlicher … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: