Rechtsprechung zu:  NV Bühne § 2 Abs. 2

BAG – 7 AZR 369/16

Befristung – Eigenart der Arbeitsleistung – Maskenbildner Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 13.12.2017, 7 AZR 369/16 Leitsätze des Gerichts Die Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit im Arbeitsvertrag einer Maskenbildnerin iSv. § 1 Abs. 3 Satz 2 NV Bühne ist geeignet, die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: