Rechtsprechung zu:  KSchG § 1 Abs. 2 S. 4

BAG – 2 AZR 182/15

Betriebsbedingte Kündigung – Interessenausgleich mit Namensliste Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 17.03.2016, 2 AZR 182/15 Leitsätze des Gerichts Die Wirkungen des § 1 Abs. 5 KSchG treten nur ein, wenn die der Kündigung zugrunde liegende Betriebsänderung vollumfänglich Gegenstand einer Verständigung der Betriebsparteien iSv. § 111 … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: