BAG – 5 AZR 111/21

ECLI:DE:BAG:2021:210721.U.5AZR111.21.0

Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.07.2021, 5 AZR 111/21

Tenor

  1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 – 13 Sa 856/19 – wird zurückgewiesen.
  2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

5 AZR 111/21 > Rn 1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 5 AZR 110/21 – auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

 

 

Linck       Biebl       Volk

Mandrossa       Störring

 

 

 

 

 

 

 


Papierfundstellen:

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