Entscheidungen vom: 22.10.2015

BAG – 2 AZR 381/14

Außerordentliche Kündigung – Strafhaft Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 22.10.2015, 2 AZR 381/14 Leitsätze des Gerichts Die langjährige Arbeitsverhinderung aufgrund einer Strafhaft kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist darstellen. Die Zustimmungsfiktion des § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX greift … Weiterlesen

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