Entscheidungen vom: 05.02.2009

BAG – 6 AZR 151/08

Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 05.02.2009, 6 AZR 151/08 Leitsätze Für die Anwendung des § 4 Satz 1 KSchG ist kein Raum, wenn keine Kündigungserklärung vorliegt, sondern die Parteien um die Änderung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses … Weiterlesen

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