BAG – 10 AZR 617/17

ECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR617.17.0

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 19.12.2018, 10 AZR 617/17

Parallelentscheidung zu führender Sache – 10 AZR 231/18 –

Tenor

  1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. November 2017 – 8 Sa 672/17 – aufgehoben.
  2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 31. Mai 2017 – 2 Ca 78/17 – abgeändert.
    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 870,45 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1. November 2016 zu zahlen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Sonstiger Langtext

10 AZR 617/17 > Rn 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

 

 

Gallner       Pulz       Pessinger

Petri       Rudolph


Papierfundstellen:

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