BAG – 9 AZR 177/20

ECLI:DE:BAG:2021:160221.U.9AZR177.20.0

Zusatzurlaub nach § 19 Abs 2 Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen – Mitwirkungsobliegenheiten tariflicher Zusatzurlaub

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2021, 9 AZR 177/20

Tenor

  1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2020 – 3 Sa 212/19 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Nr. 1 des Urteilstenors am Ende wie folgt ergänzt wird: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“
  2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

9 AZR 177/20 > Rn 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

 

 

Kiel       Weber       Suckow

Leitner       M. Lücke