BAG – 6 AZR 42/17

ECLI:DE:BAG:2019:110719.U.6AZR42.17.0

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 11.07.2019, 6 AZR 42/17

Parallelentscheidung zu führender Sache – 6 AZR 40/17 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Tenor

  1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2016 – 5 Sa 172/15 – wird zurückgewiesen.
  2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

6 AZR 42/17 > Rn 1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

 

Spelge       Heinkel       Krumbiegel

Wollensak       Steinbrück


Papierfundstellen:

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