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Rechtsprechung zu: Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg
BAG – 4 AZR 266/10
Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg – einheitlicher Arbeitsvorgang „Streifengang“ – Tatbestandsmerkmal „gründliche Fachkenntnisse“ und „selbständige Leistungen“ Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 4 AZR 266/10 Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Januar … Weiterlesen