Rechtsprechung zu: böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

BAG – 5 AZR 564/10

Kündigung – Annahmeverzug – böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 17.11.2011, 5 AZR 564/10 Leitsätze des Gerichts Die Zumutbarkeit anderweitiger Arbeit iSv. § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG und der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch sind rechtlich unabhängig. Tenor Auf die … Weiterlesen

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