Rechtsprechung zu:  ZPO § 384 Nr. 1

BAG – 9 AZB 39/17

Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 1 ZPO Bundesarbeitsgericht,  Beschluss vom 02.08.2017, 9 AZB 39/17 Leitsätze des Gerichts Das Zeugnisverweigerungsrecht des § 384 Nr. 1 ZPO besteht nicht hinsichtlich solcher Angaben, die der Zeuge in seinem späteren Aktivprozess in Erfüllung der ihm obliegenden … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: