Rechtsprechung zu:  TVöD-B (in der ab 01.01.2010 geltenden Fassung) § 12.2 Abs. 2

BAG – 6 AZR 836/16

Stufenzuordnung – Wiedereinstellung nach Befristung Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 06.09.2018, 6 AZR 836/16 Leitsätze des Gerichts Bei der Stufenzuordnung nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses, auf das der TVöD (VKA) anzuwenden ist, sind Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus vorherigen befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: