Rechtsprechung zu:  BDSG a.F. § 2

BAG – 2 AZR 812/16

„Stellvertretender“ Datenschutzbeauftragter – Sonderkündigungsschutz Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 812/16 Leitsätze des Gerichts Beruft eine Stelle, die der Bestellpflicht nach § 4f Abs. 1 BDSG unterliegt, mehrere interne Datenschutzbeauftragte, können diese alle Sonderkündigungsschutz gemäß § 4f Abs. 3 Satz 5, 6 BDSG erwerben. Tenor … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: