Rechtsprechung zu:  BBiG § 35 Abs. 2

BAG – 6 AZR 50/17

Berufswechselkündigung – Kündigung mit längerer Frist Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 22.02.2018, 6 AZR 50/17 Leitsätze des Gerichts § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG legt keine zwingende Kündigungsfrist fest, die vom Auszubildenden nicht überschritten werden darf. Deshalb darf der Auszubildende bei einer Berufswechselkündigung das … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: