Entscheidungen vom: 09.05.1996

BAG – 2 AZR 438/95

Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 09.05.1996, 2 AZR 438/95 Leitsatz des Gerichts Bei einer innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahme (hier: Einführung eines neuen Vertriebssystems) muß es im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen dem Arbeitgeber überlassen bleiben, wie er sein Unternehmensziel … Weiterlesen