Entscheidungen vom: 07.05.1986

BAG – 2 AZR 349/85

Besonderer Kündigungsschutz – nichtige Wahl zum Wahlvorstand Bundesarbeitgericht,  Urteil vom 07.05.1986, 2 AZR 349/85   Tatbestand Der Kläger war bei der Beklagten, einem Güternahverkehrsunternehmen, seit 13. August 1984 als Kraftfahrer gegen ein Monatsgehalt von 2.000,– DM brutto beschäftigt. Außer ihm … Weiterlesen

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