BAG – 4 AZR 371/17

ECLI:DE:BAG:2018:110718.U.4AZR371.17.0

Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 11.07.2018, 4 AZR 371/17

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 11.07.2018, 4 AZR 370/17.

Tenor

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2017 – 6 Sa 576/16 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

 

Sonstiger Langtext

4 AZR 371/17 > Rn 1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 370/17 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

 

Eylert       Rinck       Klose

Kiefer       Moschko


Papierfundstellen:

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.