Rechtsprechung zu: Vorrang der Individualabrede

BAG – 5 AZR 129/16

Vorrang der Individualabrede Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 24.08.2016, 5 AZR 129/16 Leitsätze des Gerichts Eine Individualabrede geht Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Dieser Vorrang gilt trotz der fehlenden Verweisung in § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf § 305b BGB auch für vorformulierte Einmalbedingungen in Verbraucherverträgen. … Weiterlesen

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