Rechtsprechung zu: Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

BAG – 9 AZR 102/20

Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.12.2020, 9 AZR 102/20 Leitsätze des Gerichts Die kontinuierliche Durchführung einer Vielzahl von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit dem Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann im Rahmen der … Weiterlesen

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