Rechtsprechung zu: Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

BAG – 6 AZR 854/11

Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 24.10.2013, 6 AZR 854/11 Leitsätze des Gerichts Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinn von § 1 Abs. 4 KSchG später oder zeitgleich – etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste … Weiterlesen

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