Rechtsprechung zu:  ZPO § 130a

BAG – 3 AZB 2/22

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach – Fristwahrung Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25.04.2022, 3 AZB 2/22 Leitsätze des Gerichts Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften sieht ab dem 1. Januar 2022 Erleichterungen der Formalitäten bei … Weiterlesen

angewandte Vorschriften:  

BAG – 3 AZB 3/22

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach – Fristwahrung Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25.04.2022, 3 AZB 3/22 Tenor Auf die Revisionsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Dezember 2021 – 6 Sa 1370/20 – aufgehoben und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht … Weiterlesen

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