Rechtsprechung zu:  WissZeitVG § 2 Abs. 2 S. 1

BAG – 7 AZR 875/16

Befristung – Hochschule – Drittmittel Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 23.05.2018, 7 AZR 875/16 Leitsätze des Gerichts Die Befristung eines Arbeitsvertrags aus Gründen der Drittmittelfinanzierung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG setzt voraus, dass der Drittmittelgeber die Zweckbestimmung der Mittel für eine bestimmte … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: