Rechtsprechung zu:  TVöD-V § 32 Abs. 2 Teilsatz 2

BAG – 6 AZR 287/19

§ 32 TVöD-V – Verhältnis zu § 14 TVöD-V Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.07.2020, 6 AZR 287/19 Leitsätze des Gerichts § 32 Abs. 3 TVöD-V ist keine spezielle, § 14 Abs. 1 TVöD-V vorgehende Regelung für die Übertragung von Führungspositionen auf Zeit. Auch Tätigkeiten der EG 10 und … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: