Rechtsprechung zu:  TV-Ärzte/VKA

BAG – 5 AZR 429/16

Rufbereitschaft – Entgeltfortzahlung – § 22 TV-Ärzte/VKA Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 06.09.2017, 5 AZR 429/16 Leitsätze des Gerichts Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung für Krankheits- und Urlaubszeiten ist das im Referenzzeitraum erzielte Entgelt für die tatsächliche Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft nach … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: