Rechtsprechung zu:  Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) § 34 Abs. 2 S. 1

BAG – 2 AZR 47/16

Außerordentliche fristlose Kündigung – Drohung Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 29.06.2017, 2 AZR 47/16 Leitsätze des Gerichts Die ernstliche und im Zustand freier Willensbetätigung abgegebene Drohung mit Selbstmord kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bilden, wenn es dem Arbeitnehmer darum … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: