Rechtsprechung zu:  Tabakrahmenkonvention WHO Art. 8 Nr. 1

BAG – 9 AZR 347/15

Gesundheitsschutz – tabakrauchfreier Arbeitsplatz Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 10.05.2016, 9 AZR 347/15 Leitsätze des Gerichts Nach § 5 Abs. 2 ArbStättV hat der Arbeitgeber nicht rauchende Beschäftigte in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr nur insoweit vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen, als die Natur … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: