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Rechtsprechung zu: SGB IX § 164 Abs. 4
BAG – 6 AZR 329/18
Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2019, 6 AZR 329/18 Leitsätze des Gerichts Der Arbeitgeber darf bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen durch eine Organisationsänderung entfallen lässt. Die in § … Weiterlesen
angewandte Vorschriften: GG Art. 9 Abs. 3, InsO § 113 S. 1, SGB IX (in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung) § 81 Abs. 4, SGB IX § 164 Abs. 4