Rechtsprechung zu:  Rom I-VO Art. 4 Abs. 2

BAG – 5 AZR 767/14

Vertrag zugunsten Dritter – Rechtswahl Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 23.03.2016, 5 AZR 767/14 Leitsätze des Gerichts Eine konkludente Rechtswahl iSv. Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO können die Prozessparteien nur dann durch ihr Verhalten im Rechtsstreit treffen, wenn sie auch die Parteien des … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: