Rechtsprechung zu:  MiLoG § 22 Abs. 1 S. 1

BAG – 5 AZR 103/20

Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2020, 5 AZR 103/20 Leitsätze des Gerichts Anpassungsqualifizierungen im Rahmen von Gleichwertigkeitsfeststellungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sind keine Praktika im mindestlohnrechtlichen Sinne. Sie unterfallen nicht dem persönlichen Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes. Tenor Die Revision des Klägers … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: