Rechtsprechung zu:  BurlG 3 Abs. 1

BAG – 9 AZR 214/19

Tariflicher Mehrurlaub – Befristung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 214/19 Leitsätze Gerichts Befristet ein Tarifvertrag den Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub eigenständig und verlangt er zudem, dass der Arbeitnehmer den Mehrurlaub zur Meidung seines Verfalls vor einem bestimmten Termin geltend … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: