Rechtsprechung zu:  BGB § 1922

BAG – 9 AZR 170/14

Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 22.09.2015, 9 AZR 170/14 Leitsätze des Gerichts Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert, gehen seine gesetzlichen Urlaubsansprüche mit Ablauf des 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres unter. Der … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: