Rechtsprechung zu:  BetrVG § 95 Abs. 1 S. 1

BAG – 6 AZR 854/11

Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 24.10.2013, 6 AZR 854/11 Leitsätze des Gerichts Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinn von § 1 Abs. 4 KSchG später oder zeitgleich – etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: