Rechtsprechung zu:  BetrVG § 106 Abs. 2

BAG – 7 ABR 3/18

Wirtschaftsausschuss – Gemeinschaftsbetrieb – Tendenzunternehmen Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.11.2019, 7 ABR 3/18 Leitsätze des Gerichts Führen ein Tendenzunternehmen sowie ein tendenzfreies Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb und verfügt nur das Tendenzunternehmen in der Regel über mehr als 100 ständig beschäftigte Arbeitnehmer, kommt … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: