Rechtsprechung zu:  AVR § 32

BAG – 2 AZR 357/20

Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2021, 2 AZR 357/20 Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juni 2020 – 5 Sa 53/20 – aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: