Rechtsprechung zu:  ArbZG § 21a Abs. 7

BAG – 5 AZR 362/16

Überstundenprozess – Darlegungs- und Beweislast Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 21.12.2016, 5 AZR 362/16 Leitsätze des Gerichts Der Arbeitnehmer genügt der ihm obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: