Rechtsprechung zu:  ArbGG § 3

BAG – 9 AS 4/16

Rechtsweg – Alleinentscheidung des Vorsitzenden Bundesarbeitsgericht,  Beschluss vom 16.08.2016, 9 AS 4/16 Tenor Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist zuständig.   Gründe 9 AS 4/16 > Rn 1 I. Die Parteien streiten nach übereinstimmender Erledigungserklärung noch über die Kosten des Rechtsstreits. 9 … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: