Rechtsprechung zu:  ArbGG § 2 Abs. 2

BAG – 9 AS 3/18

Bestimmung des zuständigen Gerichts – Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG Bundesarbeitsgericht,  Beschluss vom 05.09.2018, 9 AS 3/18 Tenor Das Arbeitsgericht München – Kammer Ingolstadt – ist zuständig.   Gründe 9 AS 3/18 > Rn 1 I. Die jeweils in der Rechtsform einer … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: