Rechtsprechung zu:  AEntG § 14 S. 1

BAG – 5 AZR 241/18

Bürgenhaftung für Arbeitsentgeltansprüche nach dem AEntG Bundesarbeitsgericht,  Urteil vom 16.10.2019, 5 AZR 241/18 Leitsätze des Gerichts Die in § 14 AEntG angeordnete Bürgenhaftung verlangt eine besondere Verantwortungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer. Eine solche liegt nicht vor, wenn ein Bauherr den Auftrag … Weiterlesen

angewandte Vorschriften: